Bereich "Identifikation"
Signatur
DE AMEP CJ AIBA - 68a - 1
Titel
Königliche Bestätigung für den Taubstummenverein 1835
Datum/Laufzeit
- 21. November 1835 (Anlage)
Erschließungsstufe
Akt(e)
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Königreich Bayern
Staats-Ministerium des Innern
Seine Majestät der König haben den Allerhöchstdenselben vorgelegten Statuten des Vereins zur Unterstützung der Taubstummen-Zöglinge im Obermainkreise die Genehmigung allergnädigst zu ertheilen, und zugleich zu befehlen geruht, daß den Vereinsmitgliedern das allerhöchste Wohlgefallen über ihre ebenso patriotische als wohltätige Bestrebungen eröffnet werden soll.
Die k. Regierung des Obermainkreises wird hiernach das weitere Geeignete verfügen
München, den 21. November 1835
Auf Seiner Königlichen Majestaet allerhöchsten Befehl
(Unleserliche Unterschrift)
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Deutsch